Produktsicherheit: Meldung eines gefährlichen Produkts
In Belgien müssen alle Produkte, die Sie kaufen (z. B. Kinderartikel, Spielzeug, Kerzen, Elektrogeräte usw.), sicher sein. Das bedeutet, dass sie bei der Verwendung keine Gefahr für Ihre Gesundheit oder Sicherheit darstellen dürfen.
Die Sicherheitsvorschriften sind gesetzlich vorgeschrieben.
enn dies für eine ordnungsgemäße Nutzung erforderlich ist, muss eine Gebrauchsanleitung zur Verfügung gestellt werden.
Hersteller, Importeure und Vertreiber müssen die Sicherheit ihrer Produkte gewährleisten. Sollte trotzdem ein Risiko auftreten, müssen sie:
- sofort die Behörden und die Verbraucher informieren
- Maßnahmen ergreifen, wie z. B. den Rückruf des Produkts.
Sie können die Warnmeldungen zu Rückrufaktionen für gefährliche Non-Food-Produkte jederzeit auf der entsprechenden Plattform des FÖD Wirtschaft einsehen (auf Französisch und Niederländisch verfügbar) .
Sie können ein gefährliches Produkt auch selbst bei der Zentralen Güterberatungsstelle über folgende E-Mail-Adresse melden: belspoc@economie.fgov.be
Sie haben auch Anspruch auf Entschädigung für ein gefährliches Produkt.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
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