Produktsicherheit: Entschädigung beim Kauf eines gefährlichen Produkts
Haben Sie ein Produkt gekauft, das sich als gefährlich erwiesen hat? Für die Folgen müssen Sie nicht aufkommen. Der Verkäufer muss Ihnen mindestens zwei der folgenden Entschädigungsmöglichkeiten anbieten:
- Reparatur des gefährlichen Produkts
- Ersatz durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität
- Rückerstattung des vollen Kaufpreises
Ein gefährliches Produkt gilt ebenfalls als nicht konformes Produkt. Daher gelten auch hier die Garantievorschriften.
Der Verkäufer muss Ihnen nach der Lieferung eines Produkts mindestens 2 Jahre Garantie für einen Mangel bieten, der das Produkt für den normalen Gebrauch untauglich macht. Für Gebrauchtwaren beträgt die Garantie mindestens ein Jahr.
Hinweis: Haben Sie bereits eine Lösung durch einen Rückruf erhalten, dann können Sie keinen Anspruch mehr geltend machen auf eine gesetzliche Garantie für denselben Mangel.
Umgekehrt gilt das Gleiche: Wenn Sie zunächst eine Lösung über die Garantie erhalten haben, können Sie sich nicht mehr auf den Rückruf für denselben Mangel berufen.
Weitere Informationen zu diesem Thema
Siehe auf der Website des FÖD Wirtschaft
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