Produktsicherheit: Entschädigung beim Kauf eines gefährlichen Produkts

Haben Sie ein Produkt gekauft, das sich als gefährlich erwiesen hat? Für die Folgen müssen Sie nicht aufkommen. Der Verkäufer muss Ihnen mindestens zwei der folgenden Entschädigungsmöglichkeiten anbieten:

  • die Reparatur des gefährlichen Produkts
  • den Ersatz durch ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität
  • die Rückerstattung des vollen Kaufpreises

Ein gefährliches Produkt gilt ebenfalls als nicht konformes Produkt. Daher gelten auch hier die Garantievorschriften.

Der Verkäufer muss Ihnen nach der Lieferung eines Produkts mindestens zwei Jahre Garantie für einen Mangel bieten, der das Produkt für den normalen Gebrauch untauglich macht. Für Gebrauchtwaren beträgt die Garantie mindestens ein Jahr.

Hinweis: Wenn Sie zuerst eine Lösung über die Garantie erhalten haben, können Sie für denselben Mangel im Anschluss keine gesetzliche Garantie mehr geltend machen.

Umgekehrt gilt das Gleiche: Wenn Sie zunächst eine Lösung über die Garantie erhalten haben, können Sie sich nicht mehr auf den Rückruf für denselben Mangel berufen.

Sie können die Warnmeldungen zu Rückrufaktionen für gefährliche Non-Food-Produkte jederzeit auf der entsprechenden Plattform des FÖD Wirtschaft (auf Französisch) einsehen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema

Siehe auf der Website des FÖD Wirtschaft

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