Problem mit Architekt
Der Beruf des Architekten darf nur von Architekten ausgeübt werden, die bei der Architektenkammer eingetragen sind.
Wenn Sie feststellen, dass ein Architekt seinen gesetzlichen oder deontologischen Verpflichtungen nicht nachkommt, können Sie dies bei der Architektenkammer melden.
Die Architektenkammer ist nicht zuständig für Streitigkeiten zwischen einem Auftraggeber und einem Architekten, etwa über Schadenersatz, die Beendigung eines Vertrags oder Zahlungen. Für solche Angelegenheiten können Sie sich an eine Ombudsstelle wenden.
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