Problem mit Immobilienmakler
Der Beruf des Immobilienmaklers darf nur von Immobilienmaklern ausgeübt werden, die beim Berufsinstitut der Immobilienmakler (IPI) eingetragen sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Immobilienmakler seinen gesetzlichen oder deontologischen Verpflichtungen nicht nachkommt, melden Sie dies dem IPI.
Der BIV ist nicht zuständig für Streitigkeiten zwischen einem Auftraggeber und einem Immobilienmakler, etwa über Schadenersatz, die Beendigung eines Vertrags oder Zahlungen. Für solche Angelegenheiten können Sie sich an eine Ombudsstelle wenden.
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