Haustürgeschäfte
Ein Verkäufer, der im Haustürgeschäft tätig ist, ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor einem Kauf oder Vertrag einige Informationen zu geben. Diese Informationen umfassen:
- die Identität des Unternehmens
- die Telefonnummer
- die wichtigsten Merkmale Ihres Kaufs/Vertrags
- den Gesamtpreis
- Informationen zum Widerrufsrecht
Diese Informationen müssen klar und verständlich sein und Ihnen auf Papier (oder per E-Mail, wenn Sie zustimmen) ausgehändigt werden.
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