Haustürgeschäfte

Ein Verkäufer, der im Haustürgeschäft tätig ist, ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor einem Kauf oder Vertrag einige Informationen zu geben. Diese Informationen umfassen:

Diese Informationen müssen klar und verständlich sein und Ihnen auf Papier (oder per E-Mail, wenn Sie zustimmen) ausgehändigt werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft

Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?

Stellen Sie uns eine Frage

Rufen Sie uns an

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Telefon (gebührenfreie Rufnummer)

0800 120 33

Online-Kontaktformular

Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular

Online-Formular

Senden Sie eine E-Mail