Rücktritt von einem Versicherungsvertrag (Widerrufsrecht)

Haben Sie kürzlich eine Versicherung mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen abgeschlossen und möchten Sie davon zurücktreten? Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen (30 Tage bei Lebensversicherungen) ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten zu widerrufen. Diese Frist beginnt am Tag nach Eingang Ihrer Police oder Ihres Versicherungsantrags beim Versicherer zu laufen.

Dieses Recht auf Kündigung gilt nicht für

  • Reise- und Gepäckversicherungen
  • ähnliche Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat
  • Lebensversicherungsverträge, die an einen Investmentfonds gebunden sind

Ihr Versicherer muss Ihrem Antrag auf Widerruf Ihrer Versicherung unverzüglich nachkommen.

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