Pflicht- oder freiwillige Versicherung

In Belgien gibt es verschiedene Arten von Versicherungen:

  • Auto
  • Feuer und Naturkatastrophen
  • Familie/Privatleben
  • Rechtsbeistand
  • Krankheit und Krankenhausaufenthalt
  • Reisen
  • Schuldensaldo
  • ...

Einige Versicherungen sind obligatorisch (z. B. die Kfz-Haftpflichtversicherung), während andere freiwillig sind.

Einige Berufsgruppen, mit denen Sie einen Vertrag abschließen, sind verpflichtet, sich gegen Berufsfehler zu versichern. Dazu gehören beispielsweise Architekten, Landmesser, Immobilienmakler, Buchhalter usw.

Sie finden auf der Website der Autorität Finanzielle Dienste und Märkte (FSMA) eine Liste von Pflichtversicherungen.

Einige nicht obligatorische Versicherungen können jedoch vertraglich vorgeschrieben werden. Ein Beispiel: In einem Mietvertrag wird der Mieter in der Regel verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen.

Wenn Sie eine nicht obligatorische Versicherung abschließen, kann das Gesetz vorschreiben, was diese Versicherung abdecken muss. Ein Beispiel: Eine Feuerversicherung für einfaches Risiko ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie eine solche Versicherung jedoch abschließen, ist es vorgeschrieben, dass Sie gegen Sturmschäden, Schäden durch Arbeitskonflikte oder Anschläge und Naturkatastrophen versichert sind.

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