Kündigung des Versicherungsvertrags/Wechsel des Versicherers

Möchten Sie den Versicherungsvertrag zur ersten jährlichen Hauptfälligkeit kündigen? Dann müssen Sie dem Versicherer mindestens 2 Monate vor Ablauf der Frist mitteilen, dass Sie keine Verlängerung wünschen. Dies ist auf eine der folgenden Arten möglich:

  • per Einschreiben
  • Abgabe eines Kündigungsschreibens und Verlangen einer Empfangsbestätigung
  • Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
  • per elektronischem Einschreiben
  • über eine vom Versicherer oder Versicherungsvermittler bereitgestellte digitale Umgebung, sofern die Kündigung elektronisch unterzeichnet wird.

Wenn Sie dies nicht tun, wird die Versicherung bei Ihrem derzeitigen Versicherer automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Nach einem Jahr können Sie als Verbraucher Ihren Versicherungsvertrag (wenn es sich nicht um eine Lebensversicherung handelt) jederzeit kostenlos kündigen. Diese Kündigung wird dann nach Ablauf einer 2-monatigen Frist wirksam.

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag kündigen, um einen neuen Vertrag abzuschließen, können Sie außerdem den neuen Versicherer oder Versicherungsvermittler bitten, den alten Vertrag für Sie zu kündigen.

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