Kündigung des Versicherungsvertrags/Wechsel des Versicherers
Möchten Sie den Versicherungsvertrag zur ersten jährlichen Hauptfälligkeit kündigen? Dann müssen Sie dem Versicherer mindestens 2 Monate vor Ablauf der Frist mitteilen, dass Sie keine Verlängerung wünschen. Dies ist auf eine der folgenden Arten möglich:
- per Einschreiben
- Abgabe eines Kündigungsschreibens und Verlangen einer Empfangsbestätigung
- Zustellung durch den Gerichtsvollzieher
- per elektronischem Einschreiben
- über eine vom Versicherer oder Versicherungsvermittler bereitgestellte digitale Umgebung, sofern die Kündigung elektronisch unterzeichnet wird.
Wenn Sie dies nicht tun, wird die Versicherung bei Ihrem derzeitigen Versicherer automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
Nach einem Jahr können Sie als Verbraucher Ihren Versicherungsvertrag (wenn es sich nicht um eine Lebensversicherung handelt) jederzeit kostenlos kündigen. Diese Kündigung wird dann nach Ablauf einer 2-monatigen Frist wirksam.
Wenn Sie einen Versicherungsvertrag kündigen, um einen neuen Vertrag abzuschließen, können Sie außerdem den neuen Versicherer oder Versicherungsvermittler bitten, den alten Vertrag für Sie zu kündigen.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen
Pflicht- oder freiwillige Versicherung
Rücktritt von einem Versicherungsvertrag (Widerrufsrecht)
Kündigung des Versicherungsvertrags/Wechsel des Versicherers
Erhöhung der Versicherungsprämie
Kauf eines Produkts mit einer Pflichtversicherung
Schwarze Liste säumiger Zahler bei Datassur/Versicherer weigert sich, zu versichern
Versicherer stellt seine Tätigkeit ein
Fristen und Sanktionen für die Schadensregulierung
Sontiges

