Kauf eines Produkts mit einer Pflichtversicherung
Das gemeinsame Anbieten von Waren und/oder Dienstleistungen ist erlaubt. Es gibt jedoch eine Ausnahme für ein Angebot mit mindestens einer Finanzdienstleistung. Handelt es sich bei der Finanzdienstleistung um ein Versicherungsprodukt, kann ein gemeinsames Angebot durchaus zulässig sein, wenn die Bedingungen des Versicherungsgesetzes erfüllt sind.
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