Rücktritt vom Abschluss eines durch Haustürverkauf geschlossenen Telekommunikationsvertrags (Widerrufsrecht)
Haben Sie etwas außerhalb eines Geschäfts gekauft, z. B. bei einem Haustürgeschäft? Dann haben Sie das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen und kostenlos zu kündigen. Dieses Recht wird als Widerrufsrecht bezeichnet.
Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Sie können den Vertrag widerrufen:
- mithilfe eines vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Musterformulars.
- indem Sie den Verkäufer eindeutig über Ihren Wunsch informieren, vom Vertrag zurückzutreten: per Telefon, E-Mail oder Post. Es wird empfohlen, den Vertrag schriftlich zu kündigen, damit Sie einen Nachweis über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts haben.
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