Weiterverkauf von Eintrittskarten
Der Weiterverkauf von Eintrittskarten über Wiederverkaufsseiten ist erlaubt. Es ist jedoch verboten, aus dem Weiterverkauf einen Gewinn zu erzielen.
Haben Sie eine Eintrittskarte über eine Wiederverkaufsseite zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Ticketpreis gekauft? Wenden Sie sich dann an die Wiederverkaufsseite. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Differenz zwischen dem von Ihnen bezahlten Preis und dem ursprünglichen Ticketpreis zu erstatten.
Wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, können Sie beispielsweise über die Website mycard.be Widerspruch gegen die Zahlung einlegen.
Beachten Sie, dass es sich bei Websites, die Eintrittskarten weiterverkaufen, in der Regel um ausländische Websites handelt, auf denen die Vorschriften für den Weiterverkauf von Tickets nicht immer genauso streng sind.
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