Künstler sagt seinen Auftritt ab
Wenn der Künstler das Konzert absagt, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises durch den Veranstalter oder auf ein Ticket für einen neuen Termin. Wenn der Veranstalter Ihnen stattdessen einen anderen Künstler oder Termin vorschlägt, sind Sie nicht verpflichtet, dies zu akzeptieren.
Sagt ein Künstler hingegen seine Teilnahme an einem Festival ab, können Sie im Regelfall keine Rückerstattung verlangen. Denn mit dem Kauf eines Festivaltickets bezahlen Sie für den Zugang zur Veranstaltung als Ganzes und nicht für den Auftritt eines bestimmten Künstlers. Ein einzelner Künstler wird in der Regel nicht als wesentlicher Bestandteil des Vertrags angesehen. Zudem weisen Veranstalter oft darauf hin, dass sich das Line-up noch ändern kann. Wenn das Festival stattfindet, gilt der Vertrag im Prinzip weiterhin als erfüllt.
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