Unaufgefordertes Abonnement

Ein Unternehmen darf Ihnen ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch keine Waren oder Dienstleistungen liefern oder Sie zu deren Kauf verleiten. Wenn Sie eine unaufgeforderte Ware oder Dienstleistung erhalten, sind Sie nicht verpflichtet, diese zu bezahlen oder zurückzugeben. Nur weil Sie nicht antworten, heißt das nicht, dass Sie mit dem Kauf einverstanden sind.

Haben Sie einem Angebot zugestimmt, etwas zu erhalten, z. B. ein Testpaket, und dann unaufgefordert weitere Sendungen erhalten? Dann müssen Sie nur zahlen, wenn im Angebot eindeutig angegeben war, dass Sie diese Sendungen erhalten und dafür bezahlen müssen.

Es reicht nicht aus, wenn diese Informationen nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind. Diese Information muss auch ausdrücklich im Angebot selbst enthalten sein. In diesem Fall sind die Folgesendungen nicht Teil des ursprünglichen Vertrags und Sie sind nicht verpflichtet, sie zu bezahlen.

Sie haben ein kostenpflichtiges Abonnement für eine Dating-Website abgeschlossen, hängen aber jetzt unerwünscht an einem kostenpflichtigen Abonnement für eine zweite (oder mehrere) Dating-Website(s) fest? Für dieses zweite Abonnement müssen Sie nichts bezahlen.

Sie haben auch das Recht, Zahlungen stornieren zu lassen und eine Rückerstattung zu verlangen. Wenn Sie mit einer Kreditkarte bezahlt haben, wenden Sie sich an www.mijnkaart.be. Wenn Sie mit einer Debitkarte oder per Lastschriftverfahren bezahlt haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Bank.

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