Stillschweigende Erneuerung des Abonnements
Möglicherweise enthält Ihr Vertrag eine stillschweigende Verlängerungsklausel, d. h. Ihr Abonnement wird nach dem Ablaufdatum einfach fortgesetzt.
Das Unternehmen muss Sie deutlich über eine automatische Verlängerungsklausel informieren. Dies muss in fettgedruckten Buchstaben und in einem vom Text getrennten Feld auf der Vorderseite der ersten Seite des Vertrags erfolgen. Sie müssen über Folgendes informiert werden:
- die Folgen der automatischen Verlängerung;
- die Frist, innerhalb derer Sie der automatischen Verlängerung widersprechen können;
- wie sie Widerspruch einlegen können (z. B. per Einschreiben).
Nach der automatischen Verlängerung müssen Sie das Abonnement jederzeit kündigen können, ohne dass Gebühren anfallen. Die Kündigungsfrist darf 2 Monate nicht überschreiten. Die Modalitäten der Kündigung (Kündigungsfrist, Art der Kündigung usw.) sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags enthalten.
Diese Regel gilt nur für Dienstleistungsverträge und Verträge, die eine Kombination von Dienstleistungen und Waren zum Gegenstand haben. Die Regel gilt nicht für Verträge, die nur die Lieferung von Waren vorsehen, wie z. B. ein Zeitschriftenabonnement.
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