Zugänglichkeit (Online-)Dienste

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Sie legt gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit fest, unter anderem für Websites, mobile Anwendungen, Geldautomaten, Online-Banking-Dienste, E-Books und Verkehrsdienste.

Unternehmen, die Bankdienstleistungen für Verbraucher oder E-Commerce-Dienste anbieten, müssen ihre Angebote einfach und direkt zugänglich machen.

  • Informationen über den Abschluss, die Durchführung oder die Kündigung eines Vertrags müssen klar, verständlich und leicht auffindbar sein.
  • Diese Informationen müssen außerdem in zwei verschiedenen Formaten bereitgestellt werden (z. B. als Text und Audio oder Text und Bild).
  • Darüber hinaus muss jeglicher nicht-textlicher Inhalt (wie Bilder, Videos, Grafiken usw.) durch eine wahrnehmbare Alternative ergänzt werden, etwa durch beschreibenden Text oder Untertitel.

Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen für Verbraucher und E-Commerce-Diensten finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft. Dort finden Sie auch eine Liste der zuständigen Behörden für Produkte und andere betroffene Dienste.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema:

Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft

Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?

Stellen Sie uns eine Frage

Rufen Sie uns an

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Telefon (gebührenfreie Rufnummer)

0800 120 33

Online-Kontaktformular

Nutzen Sie unser Online-Kontaktformular

Online-Formular

Senden Sie eine E-Mail