Zugänglichkeit (Online-)Dienste
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Sie legt gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit fest, unter anderem für Websites, mobile Anwendungen, Geldautomaten, Online-Banking-Dienste, E-Books und Verkehrsdienste.
Unternehmen, die Bankdienstleistungen für Verbraucher oder E-Commerce-Dienste anbieten, müssen ihre Angebote einfach und direkt zugänglich machen.
- Informationen über den Abschluss, die Durchführung oder die Kündigung eines Vertrags müssen klar, verständlich und leicht auffindbar sein.
- Diese Informationen müssen außerdem in zwei verschiedenen Formaten bereitgestellt werden (z. B. als Text und Audio oder Text und Bild).
- Darüber hinaus muss jeglicher nicht-textlicher Inhalt (wie Bilder, Videos, Grafiken usw.) durch eine wahrnehmbare Alternative ergänzt werden, etwa durch beschreibenden Text oder Untertitel.
Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen für Verbraucher und E-Commerce-Diensten finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft. Dort finden Sie auch eine Liste der zuständigen Behörden für Produkte und andere betroffene Dienste.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema:
Besuchen Sie die Website des FÖD Wirtschaft
Möchten Sie eine Frage stellen oder etwas unternehmen?
Stellen Sie uns eine Frage
Senden Sie eine E-Mail
Nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Verwandte Themen

