Recht auf Eröffnung eines Girokontos (Basisbankdienst)

Der Basisbankdienst garantiert Ihnen den Zugang zu einem Bankkonto, um die wesentlichen Finanzgeschäfte des täglichen Lebens abzuwickeln.

Wenn Sie über kein Girokonto verfügen und eine Bank Ihnen die Eröffnung eines Kontos verweigert, können Sie dennoch bei einer Bank Ihrer Wahl einen Basisbankdienst beantragen. Damit können Sie beispielsweise:

  • Geld empfangen
  • Überweisungen tätigen
  • Rechnungen bezahlen
  • eine Zahlungskarte nutzen

Sie haben Anspruch auf den Basisbankdienst, wenn Sie:

  • ein Verbraucher mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind

oder

  • ein Verbraucher belgischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz außerhalb eines Mitgliedstaats sind, der seit weniger als 10 Jahren aus dem belgischen Bevölkerungsregister gestrichen wurde.

Um den Basisbankdienst in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben in Belgien noch keinen Basisbankdienst oder kein Girokonto, auch nicht bei einer anderen Bank
  • Sie verfügen über weniger als 10.239,43 Euro auf all Ihren Konten, einschließlich Konten bei anderen Banken
  • Sie haben keine Kreditverträge über einen Betrag von 10.239,43 Euro oder mehr abgeschlossen
  • Sie haben nicht gegen die Geldwäschegesetze verstoßen

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